Die Spiele-Vertriebsplattform gog.com hat bekannt gegeben, dass eine Liste von rund 30 Titeln von Kunden mit einer deutschen IP nicht mehr gekauft werden kann. Im allgemeinen wird derzeit vermutet, dass man damit nur die Verkaufsauflagen bei zensierten Titeln umsetzen will.
Natürlich schrien in den entsprechenden Foren wieder zahlreiche Leute vor Empörung auf, denn so ein Vorgehen wäre ja Zensur und Bevormundung des Bürgers und sonstiges Bla. Ein Gutteil dieser Empörten brüllt sicher nur aus Prinzip. Eben ein weiterer Punkt, der sich dazu eignet, um dagegen zu stänkern. Man will die Fakten gar nicht so genau kennen und sich schon gar nicht mit den Hintergründen beschäftigen. Diese Leute finden es einfach toll, blöd zu sein.
Trotzdem will ich zur Diskussion meinen Standpunkt entgegenwerfen:
In Deutschland ist es uns wichtig, das sich Kinder und Jugendlichen zu normalen, gesunden Erwachsenen entwickeln können. Grundsätzlich ist das zwar der Job der Eltern, da Eltern aber auch nur Menschen sind, gibt es einige grundlegende Regeln, die die richtig schlimmen Sachen verhindern sollen. Das Verbot der Kinderarbeit oder die Schulpflicht sind zum Beispiel solche Themen.
Bücher, Filme und Computerspiele können auf die Gedankenwelt von Kindern einen gewaltigen Einfluss nehmen. Deswegen haben wir als Gesellschaft ein großes Interesse daran, die wirklich gefährliche Inhalte vor unseren Kindern zu verbergen. Im Allgemeinen passiert das, indem ein entsprechender Antrag bei der BPjM gestellt wird. Wenn ein Titel entsprechend als Jugend gefährdend eingestuft wird, ist es von diesem Zeitpunkt an untersagt, dafür Werbung zu machen oder es für Jugendliche sichtbar zum Verkauf anzubieten. Und das ist dabei der wichtige Punkt: es darf immer noch verkauft werden! Jeder Erwachsene kann sich indizierten Titel legal beim Händler seiner Wahl kaufen. Allerdings muss man dann wissen, das ein Händler dieses indizierte Werk zum Verkauf anbietet oder dieses sogar gezielt bei ihm bestellen.
Diese Einschränkung ist insbesondere für die Distributoren von Videos und Computerspielen ziemlich blöd. Es bedeutet nämlich, das man Ware produziert, die dann anschließend vielleicht nicht mehr offen verkauft werden darf. Daher haben Filmwirtschaft und die Unterhaltungssoftware-Branche jeweils unabhängige Institutionen geschaffen, die für sie eine rechtlich verbindliche Einstufung vornehmen: die FSK bzw. die USK. Beide Einrichtungen untersuchen die eingereichten Titel und vergeben ein Siegel, für welche Altersklasse dieser geeignet ist. Diese Siegel dienen Eltern zum einen als Richthinweis, ob Spiel oder Film für ihren Filius geeignet ist. Zum Anderen könne die Inhalte, die nur für Erwachsene geeignet sind offen verkauft werden. Hier muss nämlich der Verkäufer die Pflicht übernehmen zu überprüfen, ob ein Käufer denn wirklich schon Volljährig ist. Kauft man übrigens per Versandhandel, kann man diese Prüfpflicht auf einen entsprechend vereidigten Boten übertragen: den Briefträger.
Bei digitalen Gütern ist diese Prüfpflicht natürlich ebenfalls vorhanden. Allerdings ist sie ungleich schwerer umzusetzen. Da viele Händler diesen Aufwand bislang scheuen (ein entsprechend sicheres Verfahren einzuführen kostet nämlich eine schöne Menge Geld), verzichtet so mancher Händler gerne darauf, solche Titel in Deutschland überhaupt anzubieten. Es ist also nicht der Gesetzgeber, der einem ein Spiel oder Film vorenthält. Es sind in aller Regel die Händler bzw. Distributoren, welche den finanziellen Mehraufwand scheuen.